III. Informationen über zertifikatsbasierte e-Signaturen

Unverbindliches Bewertungssystem für Zertifikate zur digitalen Signatur.

Das Zertifikat, welches bei zertifikatsbasierter e-Signatur eines webSignatureOffice Nutzers hinterlegt ist, dient im Streitfall auch als Merkmal zur Identifikation des Unterzeichners. Für den Empfänger ist es daher wichtig zu wissen, mit welchem Identifikationsmerkmal das Zertifikat bei dessen Erstellung verbunden wurde. Ein Zertifikat welches beispielsweise durch eine Brief-Identifikation angehoben wurde, bietet im Streitfall eine wesentlich bessere Möglichkeit den Unterzeichner zu identifizieren, als ein Zertifikat, das lediglich mit einer E-Mail Adresse verknüpft wurde. 

 

Wie wird bewertet?

WebSignatureOffice teilt die Wertigkeit der zur Signatur verwendeten Zertifikate in drei Stufen ein. Berücksichtigt wird dabei die Stärke des Identifikationsmerkmals, mit welchem sich die Person gegenüber dem System identifiziert hat.

 

  • Keine Wertung (es fand keine Verifizierung statt)

  • Einfache Zertifikatsstufe mit E-Mail-Verifizierung.

  • Verbesserte Zertifikatsstufe mit E-Mail-Verifizierung und Brief-Identifikation.

  • Höchste Zertifikatsstufe mit E-Mail-Verifizierung, Brief-Identifikation und SMS-Identifikation.

 

 

Bei jeder Stufenanhebung des Zertifikats muss ein Code zur Verifizierung angegeben werden. Den Code erhalten Sie, je nach Zertifikatsstufe, via E-Mail, Brief oder SMS.

Verifizieren Sie sich mit diesem Code bitte unter: https://www.websignatureoffice.com/Verification.html

 

Bitte beachten Sie:

In wie weit eine zertifikatsbasierte oder handgeschriebene e-Signatur für Ihre individuellen Einsatzzwecke aus rechtlicher Sicht ausreicht und ob Sie möglichst hochwertige Signatur-Daten zwingend benötigen, bedarf Ihrer individuellen Risikoeinschätzung.

Obwohl die meisten Verträge der Vertragsfreiheit unterliegen, gibt es in einigen Ländern Formvorschriften, welche nur mit einer handschriftlichen, auf Papier geleisteten, Unterschrift oder ggf. mit einer Smartcard-basierten qualifizierten e-Signatur (in Deutschland betrifft dies z.B. Kreditverträge) geleistet werden können. Deshalb sollten Sie sich über die Gesetzeslage in Ihrem Land und für Ihren individuellen Einsatzzweck erkundigen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die StepOver International GmbH Ihnen eine solche Beratung nicht bieten kann. Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall einen sachkundigen Anwalt zu konsultieren.