b) Handgeschriebene e-Signaturen
Das Identifikationsmerkmal handgeschriebener e-Signaturen sind die biometrischen Daten der handschriftlichen Unterschrift, welche auf einem touchfähigen Gerät geleistet wird. Am Signaturerstellungsprozess beteiligte Zertifikate / Schlüssel dienen nicht der Zuordnung zum Unterzeichner, sondern zum Schutz der biometrischen Daten und zur Sicherung der Dokumente vor nachträglicher Veränderung (Dokumentenintegrität). Dazu werden die gleichen Verschlüsselungsverfahren und Schlüssellängen verwendet wie bei zertifikatsbasierten e-Signaturen.
Bei handgeschriebenen e-Signaturen bedarf es in bestimmten Fällen keinerlei Benutzerverwaltung. Die Verwendung eines einzigen „technischen Users“ kann bei einer Integration von webSignatureOffice in eine umgebende Anwendung ggf. vollkommen ausreichen.